
Senat genehmigt Staatshaushalt 2024

Auf der 48. Plenarsitzung des Senats wurde das Gesetz „Über den Staatshaushalt der Republik Usbekistan für 2024“ von den Senatoren beraten. Der Gesetzentwurf wurde im November diskutiert.
Bei den Diskussionen wurde darauf hingewiesen, dass die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts der Wirtschaft des Landes im Jahr 2024 voraussichtlich 5,6–5,8 % betragen wird.
Im Jahr 2024 sollen die konsolidierten Haushaltseinnahmen 375,0 Billionen Soums und die Ausgaben 427,6 Billionen Soums betragen. Der konsolidierte Haushalt wurde mit einem Defizit von 52,6 Billionen Soums oder 4 % des BIP erstellt.
Es wurde festgestellt, dass die Einnahmen aus dem Staatshaushalt 270,4 Billionen Soums und die Ausgaben, unter Berücksichtigung der Überweisungen an die staatlichen Sonderfonds, 312,9 Billionen Soums betrugen.
Die Hauptrichtungen der Steuerpolitik wurden festgelegt, wonach die Hauptsteuersätze unverändert blieben. Einnahmen und Ausgaben staatlicher Treuhandfonds (ohne zwischenstaatliche Transfers) sind in Höhe von 55,2 Billionen Soums bzw. 85,8 Billionen Soums geplant.
Im folgenden Jahr wird die soziale Ausrichtung der Haushaltsausgaben beibehalten, etwa 50 % der gesamten Staatshaushaltsausgaben oder 151,5 Billionen Soums werden für Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialschutz, Entwicklung von Wissenschaft, Kultur und Sport sowie Wohnraum bereitgestellt bedürftige Bevölkerung und andere soziale Aktivitäten.
Bei den Diskussionen legten die Senatoren besonderen Wert auf die Erhöhung der Haushaltseinnahmen. Sie äußerten ihre Ansichten zur Reduzierung der verdeckten Wirtschaftstätigkeit, zur effektiven und gezielten Verwendung von Haushaltsmitteln und zur Gewährleistung der Wirksamkeit der zugewiesenen Mittel.
Berichten zufolge wurde der Steuersatz für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren um 5 % und der Steuersatz für die Nutzung des Untergrunds um das Zweifache (von 22.500 Soums) gesenkt, um die Verbrauchsteuersätze für Inland und Import anzugleichen bis 11.250 Soums) für 1 Tonne Kalkstein, der für die Zementproduktion bestimmt ist.
Das Gesetz wurde von den Senatoren gebilligt.






