
Russland sichert Usbekischen Migrantenrechte in neuer Vereinbarung zu

Erstes Treffen der Usbekistan-Russland-Abteilung für Arbeitsmigration in Moskau
Das erste Treffen der Usbekistan-Russland-Abteilung für Arbeitsgruppen zur Arbeitsmigration fand am 29. April in Moskau statt. Dabei erklärten die Büros der Generalstaatsanwaltschaft beider Länder ihre Bereitschaft, die Aufsicht über die Rechte der usbekischen und russischen Bürger zu stärken.
Mit einer Delegation unter der Leitung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Shokhrukh Aminov war Usbekistan vertreten. Die Sitzung brachte hochrangige Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden zusammen, die sich auf Themen der Arbeitsmigration und den Schutz der Rechte von Migranten konzentrierten.
Die russische Delegation, geleitet von stellvertretendem Generalstaatsanwalt Pyotr Gorodov, umfasste Beteiligte des Generalstaatsanwalts, des Bundessicherheitsdienstes sowie der Ministerien für auswärtige Angelegenheiten und Innere Angelegenheiten.
Die usbekische Delegation setzte sich aus Beamten des Generalstaatsanwalts, des Staatlichen Sicherheitsdienstes und der Migrationsbehörde, sowie den Ministerien für auswärtige Angelegenheiten, innere Angelegenheiten und Gesundheit zusammen.
Während des Treffens wurden die aktuelle Situation im Bereich Migration, bestehende Herausforderungen und mögliche Lösungen besprochen. Die Teilnehmer einigten sich darauf, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, um die Legalität im Migrationsbereich zu gewährleisten und die Interessen beider Länder zu berücksichtigen.
Die Erklärung besagte: „Darüber hinaus haben die Büros der Generalstaatsanwaltschaft in Usbekistan und Russland die Verpflichtung übernommen, die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Rechten während des Prozesses der usbekischen Bürger, die Russland zu Beschäftigungszwecken betreten, sowie bei den Besuchen der russischen Bürger in Usbekistan zu verbessern.“
Abschließend unterzeichneten die Leiter beider Delegationen ein Protokoll, das die während der ersten Sitzung getroffenen Entscheidungen widerspiegelt. Die Umsetzung dieses Protokolls wird von den Büros der Generalstaatsanwaltschaft von Usbekistan und Russland besonders überwacht.