
Usbekistan
Russland führt vorübergehendes Zuckerexportverbot ein

Lieferungen in bestimmten Mengen in die EAWU-Länder möglich
Russland hat ein vorübergehendes Exportverbot für Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose verhängt. Diese Information wurde auf der Website der Regierung veröffentlicht.
Das Exportverbot gilt bis zum 31. August 2024 und dient der Stabilität des heimischen Lebensmittelmarktes, so die offizielle Erklärung.
Allerdings gibt es Ausnahmen für vier Länder. Lieferungen in bestimmten Mengen sind somit nach Armenien (bis zu 28.000 Tonnen), Weißrussland (bis zu 5.000 Tonnen), Kasachstan (bis zu 120.000 Tonnen) und Kirgisistan (bis zu 28.500 Tonnen) möglich.