Kirgisisch

Russische Staatsbürger ohne Registrierung in KR unterliegen 90-tägiger Aufenthaltsbeschränkung

Die Registrierungs- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren für das Hoheitsgebiet Kirgisistans bleiben unverändert, so informierte das Ministerium für digitale Entwicklung die 24,kg Nachrichtenagentur.

Der Mechanismus zur Berechnung der Aufenthaltsdauer im Rahmen der visumfreien Regelung gilt nur für Ausländer, die keine entsprechende Genehmigung besitzen. Bürger der EAWU-Staaten haben eine Frist von 90 Tagen, wenn sie nicht registriert oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Meken-Karte mit dem Status „Kayrylman“ oder „Digital Nomad“ sind, so das Ministerium.

Staatsangehörige der GUS- und EAWU-Staaten können sich wie bisher für sechs Monate registrieren lassen und je nach Aufenthaltszweck die Registrierung verlängern.

Die zuständigen Behörden der Kirgisischen Republik erwägen zusätzliche Vereinfachungen bei der Erteilung von Genehmigungen für den Aufenthalt von Ausländern.

Das Ministerium für digitale Entwicklung versicherte, dass sich für registrierte Ausländer die Situation gemäß den geltenden Vorschriften nicht ändern wird. Sollte es Änderungen geben, werden die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die neuen Anforderungen gelten nicht für Bürger der EAWU und der GUS, die innerhalb von 30 Tagen registriert sind, wenn sie ins Hoheitsgebiet Kirgisistans einreisen. Für sie gilt nicht die 90/180-Aufenthaltsfrist, nach der sie insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben können.

Bürger der EAWU und der GUS dürfen jedoch nur für einen kurzen Zeitraum von bis zu 90 Tagen bleiben, wobei jede Einreise und Abreise protokolliert wird.

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