
Rentenaussetzung für vorübergehende Auslandsaufenthalte

Der Pensionsfonds erinnert Bürger an Verfahren für Rentenzahlungen bei längerem Auslandsaufenthalt
Der Pensionsfonds hat die Bürger an das Verfahren in Bezug auf Rentenzahlungen für diejenigen erinnert, die über einen längeren Zeitraum ins Ausland reisen.
Nach den „Vorschriften für das Verfahren zur Ernennung und Zahlung von staatlichen Renten“, wenn ein Rentner Usbekistan verlässt und nicht innerhalb von drei Monaten oder länger zurückkehrt, werden seine Rentenzahlungen vorübergehend ausgesetzt.
Der Pensionsfonds betonte auch, dass diese vorübergehend suspendierten Zahlungen wieder aufgenommen werden, sobald der Rentner nach Usbekistan zurückkehrt.
Nach seiner Rückkehr hat der Bürger berechtigt, unbezahlte Rentenbeträge für bis zu 24 Monate vor dem Datum, in dem er eine Zahlung beantragt, zu erhalten.