
Registrierung von Ausländern in Kasachstan: Fingerabdruckverfahren

Neues Gesetz in Kasachstan: Fingerabdrücke und Genomregistrierung für Ausländer
Bischkek – Die kirgisische Außenministerium berichtete, dass in Kasachstan Bestimmungen des Gesetzes über Fingerabdrücke und Genomregistrierung in Kraft getreten sind.
Nach Angaben des Ministeriums sind Ausländer und Staatenlose über 16 Jahre ab dem 1. Januar 2024 in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verpflichtet, sich einer Fingerabdruckregistrierung zu unterziehen.
Dieses Verfahren ist obligatorisch bei der Vorbereitung der folgenden Dokumente für den Aufenthalt im Land:
– Daueraufenthaltserlaubnis in der Republik Kasachstan;
– Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer in der Republik Kasachstan;
– Bescheinigung eines Staatenlosen;
– Befristete Aufenthaltserlaubnis;
– Visa der Republik Kasachstan (ursprünglich auf dem Territorium der Republik Kasachstan beantragt und verlängert);
– Asylbewerberausweis;
– Flüchtlingsbescheinigung;
– Reisedokument für Flüchtlinge.
Personen, die ausgewiesen werden oder internationalen Rückübernahmeverträgen unterliegen, die von der Republik Kasachstan ratifiziert wurden, müssen sich ebenfalls einer obligatorischen Fingerabdruckregistrierung unterziehen.
Bei der Fingerabdruckregistrierung müssen Ausländer oder Staatenlose über ein Ausweisdokument verfügen und im Falle dessen Fehlens über ein Zertifikat, das ihre Identität bestätigt und sie zur Fingerabdruckregistrierung übersendet.
Die Weigerung, sich der obligatorischen Fingerabdruckregistrierung zu unterziehen, zieht eine Verwaltungshaftung in Form eines Verwaltungsausweises aus der Republik nach sich.