
Regierung startet Auszahlung von Renten und Sozialleistungen am 1. Dezember

Die Digitalisierung des Sozialversicherungssystems in Usbekistan
Am 18. Juli genehmigte Shavkat Mirziyoyev Maßnahmen zur Digitalisierung des sozialen Unterstützungssystems, berichtete der juristische Informationskanal des Justizministeriums.
Die Zuweisung von Sozialleistungen und -zahlungen, ihre Bereitstellung, Überwachung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sollen schrittweise automatisiert werden. Zu diesem Zweck wurde die Einführung des Informationssystems „Sozialkarte“ angeordnet.
Die Ausgabe von Karten soll bedürftigen Bürgern das Sammeln von Dokumenten ersparen. Es wird erwartet, dass das neue System die Bereitstellung von Sozialhilfe vereinfacht und beschleunigt sowie den Prozess zielgerichteter gestaltet.
Die Karten werden auch die Interaktion zwischen Staat und Unternehmen bei der Bereitstellung sozialer Dienste vereinfachen. Im Rahmen der Umsetzung des Sozialversicherungssystems ist die Entwicklung digitaler Dienste geplant.
Ab dem 1. Dezember werden neu zugewiesene Renten und andere Zahlungen auf Sozialkarten gutgeschrieben. Bei Vorlage dieser werden Leistungen und Vorteile gewährt.
Ab dem 1. April 2025 können Inhaber einer Sozialkarte diese für Vergünstigungen bei Fahrten mit der Straße (einschließlich Linientaxis), mit der Bahn, dem Flugzeug und auf dem Fluss nutzen. Mit ihrer Hilfe können Sie Konzerte und andere Veranstaltungen kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis besuchen.
Darüber hinaus werden Sozialausweise zur Identifizierung privilegierter Bevölkerungsgruppen schrittweise Behindertenausweise, Studentenausweise, Bescheinigungen von Kriegsveteranen und ihnen gleichgestellten Personen ersetzen.
Ab Juli 2025 wurde angeordnet, Personen, die im Einheitlichen Register der Sozialversicherung eingetragen sind, eine eintägige Mehrwertsteuerrückerstattung zu gewähren. Die Maßnahme gilt für den Kauf von Fleisch, Eiern, Pflanzenöl und Medikamenten.
Ab dem 1. Oktober erfolgt die Bereitstellung von sozialen Garantien, Dienstleistungen und Unterstützung, Subventionen, Zuschüssen, Leistungen und Zahlungen an die Bürger gemäß dem vom Ministerkabinett genehmigten Zeitplan über das System der „Sozialkarte“.
Gleichzeitig können Personen, die Renten wegen Alters, Invalidität und Verlust des Ernährers erhalten, diese auf eine Sozialkarte übertragen. Ab Anfang 2026 wird die Inanspruchnahme aller Leistungen an Sozialkarten gebunden sein.






