Privatschulen erhalten 50% Erstattung der Betriebskosten für fünf Jahre
Ab dem 1. Januar 2025 haben private allgemeinbildende Bildungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für den Bau neuer Gebäude oder die Einrichtung von Bildungsaktivitäten in ihren vorhandenen Einrichtungen zu erhalten. Diese Unterstützung umfasst eine Erstattung von 50 % der Betriebskosten, die mit diesen Aktivitäten verbunden sind, und gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Darüber hinaus können Unternehmer, die private allgemeinbildende Bildungseinrichtungen gründen möchten, auf Kredite in Landeswährung in Höhe von bis zu 20 Milliarden UZS zugreifen. Diese Kredite werden von Geschäftsbanken zu marktüblichen Zinssätzen angeboten, wobei eine Entschädigung für die Zinssätze gewährt wird, die den Basiszinssatz der Zentralbank überschreiten.
Unternehmer, die neue Einrichtungen bauen oder bestehende Räumlichkeiten für Bildungsaktivitäten umnutzen, erhalten für einen Zeitraum von fünf Jahren eine Erstattung von 50 % der anfallenden Betriebskosten. Zudem können juristische Personen, die den Bau privater allgemeinbildender Bildungseinrichtungen aus eigenen Mitteln finanzieren, die Baukosten über einen Zeitraum von zwei Jahren steuermindernd geltend machen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Aufbau und die Entwicklung privater Bildungseinrichtungen in Deutschland zu fördern und somit die Bildungschancen für die Bevölkerung zu verbessern.