Usbekistan

„Präsident unterschreibt Gesetz zur Staatsverschuldung“

Neues Gesetz regelt staatliche Befugnisse im Bereich der Verwaltung von Staatsschulden

Die Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, welches die Befugnisse staatlicher Stellen im Bereich der Verwaltung der Staatsschulden festlegt. Laut dem Gesetz ist das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen für die öffentliche Schuldenverwaltung zuständig.

Die Verwaltung der Staatsschulden umfasst unter anderem die Entwicklung einer Strategie zur Verwaltung der Staatsschulden, die Anwerbung von Mitteln vom Staat, die Verwaltung der vom Staat aufgebrachten Mittel und das Management des Staatsschuldenrisikos. Auch die Restrukturierung der Staatsverschuldung, die Wiedergutschrift der vom Staat aufgebrachten Mittel sowie die Formalisierung und Vorlage einer staatlichen Garantie sind Teil der Aufgaben. Des Weiteren wird das Verzeichnis der Staatsschuldverträge und Staatsgarantien geführt, über die Staatsverschuldung wird Rechnung gelegt und berichtet, der Staatsschuldendienst wird sichergestellt und staatliche Bürgschaften werden erfüllt.

Die Staatsschuldenmanagementstrategie wird vom Ministerkabinett zusammen mit der Haushaltsstrategie für einen Zeitraum von 3 Jahren genehmigt. Die Staatsverschuldung umfasst interne und externe Schulden und kann kurz-, mittel- oder langfristig sein. Die maximale Höhe der Staatsverschuldung soll 60 Prozent der jährlichen Prognosekennziffer des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.

Das Gesetz tritt nach 3 Monaten in Kraft.

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