
Präsident genehmigt Änderungen im „Gesetz zur Unternehmerrechte“

Kirgisistans Präsident fördert Frauenunternehmertum
Bischkek – Der Präsident Kirgisistans hat das Gesetz „Über Änderungen des Gesetzes „Über den Schutz der Unternehmerrechte“ unterzeichnet. Der Zweck des Dokuments besteht darin, die staatliche Unterstützung für das Unternehmertum von Frauen zu stärken, einschließlich der Erweiterung des Zugangs zu Finanzmitteln und der Schaffung von Bedingungen für die Erhöhung des Beschäftigungsniveaus von Frauen in der Wirtschaft der Republik.
Das Gesetz schlägt die Einführung der Definition des „Frauenunternehmertums“ vor, die unternehmerische Tätigkeiten vorsieht, bei denen die Themen des Unternehmertums sind:
– Eine Frau, die als Einzelunternehmerin tätig ist;
– Eine juristische Person, die gewerbliche Tätigkeiten ausübt und im Hoheitsgebiet der Kirgisischen Republik registriert ist, an der eine Frau (Frauen) mindestens 51 Prozent der Anteile oder Beteiligungen besitzt und an der mindestens 51 Prozent der Vollzeitbeschäftigten beteiligt sind Frauen.
Dieser Schritt zielt darauf ab, das Unternehmertum von Frauen in Kirgisistan zu stärken und ihre Beteiligung an der Wirtschaft des Landes zu erhöhen. Frauen sollen dadurch bessere Chancen erhalten, ihre eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen.