
„Positives Urteil des US-Außenministeriums über Religionsfreiheit in Usbekistan“ – Religionsausschuss

Das US-Außenministerium bewertet die Tatsache als positiv, dass Usbekistan nicht auf die Liste der Länder gesetzt wurde, die schwere Verletzungen der Religionsfreiheit zulassen. Laut dem Religionskomitee Usbekistans hat das US-Verteidigungsministerium Usbekistan nicht in die Liste der „Länder unter besonderer Überwachung“ aufgenommen, die keine positiven Veränderungen in Bezug auf die Religionsfreiheit vorgenommen haben.
Es wird betont, dass das US-Verteidigungsministerium überwacht, inwieweit die Länder der Welt den International Religious Freedom Act von 1998 einhalten. Länder, die keine positiven Änderungen in Bezug auf die Religionsfreiheit vorgenommen haben, werden in die Liste der „Länder unter besonderer Überwachung“ aufgenommen. Usbekistan wurde 2020 von dieser Liste gestrichen und auch 2023 nicht mehr aufgeführt.
In einer Erklärung des Ausschusses heißt es: „Es ist sicherlich positiv, dass Usbekistan in der offiziellen Erklärung des US-Außenministeriums vom 4. Januar auf der Grundlage der Ergebnisse von 2023 nicht in die Liste der ‚Länder unter besonderer Überwachung‘ aufgenommen wurde.“
Im Bericht des Außenministeriums aus dem Jahr 2023 wurden Myanmar, China, Kuba, die Demokratische Volksrepublik Korea, Eritrea, Iran, Nicaragua, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Tadschikistan und Turkmenistan als „besonders besorgniserregende Länder“ genannt, weil sie „sehr schwerwiegende Verletzungen der Religionsfreiheit zulassen“.
Darüber hinaus wurden Algerien, Aserbaidschan, die Zentralafrikanische Republik, die Gambischen Inseln und Vietnam wegen ihrer Beteiligung an schweren Verletzungen der Religionsfreiheit auf eine „besondere Beobachtungsliste“ gesetzt.






