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Offizielle Veröffentlichung: Motorrad „125 ccm“ mit Führerschein der Klasse „B“ fahrbar – Neueste Updates

Neue Vorschriften für das Fahren von Motorrädern mit dem Führerschein der Klasse B

Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demzufolge dürfen, mit Ausnahme von Motorrädern, die im gewerblichen Verkehr aller Art mit einem Führerschein der Klasse B genutzt werden, auch Motorräder mit einem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden.

Gemäß der veröffentlichten Verordnung müssen die Personen, die Motorräder mit einem Führerschein der Klasse B nutzen wollen, über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen, die erforderlichen Gesundheitsvoraussetzungen erfüllen, keinen vorübergehenden oder endgültigen Entzug des Führerscheins haben, die vorgesehene Fahrausbildung abschließen und erfolgreich die praktische Prüfung der A1 Klasse, organisiert vom Ministerium für Nationale Bildung, bestehen. Wenn die Bescheinigung in den Aufzeichnungen des Führerscheinsystems vermerkt ist, können Motorräder bis zu 125 ccm verwendet werden. Hierzu reicht es aus, den erforderlichen Code in die Aufzeichnungen des Führerscheinsystems einzutragen. Es ist nicht erforderlich, einen Code auf den Führerschein zu schreiben.

Es ist jedoch möglich, dass diese Personen ihre Zertifikate innerhalb von zwei Jahren auf ihren Führerschein anwenden lassen, wenn sie dies wünschen. Die betreffende Verordnung wird mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

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