Usbekistan

ÖFB mit Geldstrafen belegt für Verstoß gegen Werbegesetze

Die Termez-Filiale der Orient Finans Bank wurde vom Wettbewerbsausschuss wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Außenwerbung mit einer Geldstrafe belegt.

Laut der Pressestelle des Komitees wurde bei einer Inspektion festgestellt, dass die Filiale der Bank nicht über die erforderlichen Dokumente wie Reisepass, Zertifikat, Genehmigung und andere rechtliche Dokumente verfügte, die für die Installation von Werbestrukturen vor der Bankfiliale erforderlich sind. Darüber hinaus wurden die zwingend erforderlichen Vereinbarungen mit den örtlichen Behörden nicht unterzeichnet.

Die Niederlassung wurde für die Verletzung der Artikel 24 und 25 des Gesetzes der Republik Usbekistan „Über Werbung“ sowie der durch die Resolution Nr. 104 des Ministerkabinetts „Über die Regulierung des Außenwerbemarktes“ genehmigten Verordnungen verantwortlich gemacht. Diese Artikel und Verordnungen regeln das Verfahren zur Platzierung von Außenwerbung, einschließlich der obligatorischen Einholung von Genehmigungen und der Unterzeichnung von Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden.

Nach der Untersuchung wurde ein Verwaltungsverfahren gegen die Filiale der Orient Finans Bank eingeleitet. Infolgedessen wurde die Bank wegen Nichteinhaltung der festgelegten Regeln und Anforderungen in Bezug auf Außenwerbung mit einer Geldstrafe belegt.

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