NEUIGKEITEN: Verlängerung der Mindestkilometerzahl für Gebrauchtwagen auf 6.000 Kilometer – Last Minute Türkei Nachrichten
Die Automobilbranche hat lang erwartete Neuigkeiten erhalten, da die Anwendung der „6 Monate-6.000 Kilometer“-Regelung und der „Werbebeschränkung“ bis zum 1. Juli 2025 verlängert wurde.
Die Verordnung sieht vor, dass der Verkauf von Fahrzeugen mit neuer Kilometerleistung als Gebrauchtwagen untersagt ist, es sei denn, seit dem Zulassungsdatum sind 6 Monate oder 6.000 Kilometer vergangen.
Zusätzlich soll verhindert werden, dass Gebrauchtfahrzeuge zu überhöhten Preisen angeboten werden, indem Anzeigen zu Preisen geschaltet werden, die über dem aktuellen Verkaufspreis des Herstellers oder Händlers liegen.
Diese Maßnahmen sollen den Verbraucherschutz stärken und dafür sorgen, dass Käufer von Gebrauchtfahrzeugen faire Bedingungen erhalten. Die Branche wird sich nun auf die Umsetzung und Einhaltung dieser Regelungen bis zum Jahr 2025 konzentrieren müssen.