Türkiye

Neues Ministeriumserklärung: Die Zukunft der ausländischen Mobiltelefone

Eine neue Ära bei Mobiltelefonen, die aus dem Ausland mitgebracht wurden

Das Ministerium hat eine Erklärung abgegeben, in der es darauf hingewiesen wird, dass der Umfang der Gegenstände, die mit Passagieren ins Land gebracht werden sollen, im Rahmen des Beschlusses zur Umsetzung bestimmter Artikel des Zollgesetzes geregelt sei. In dieser Liste ist auch das „GSM-Mobiltelefon“ enthalten.

Es wurde klargestellt, dass Mobiltelefone einmal in drei Kalenderjahren mitgebracht werden dürfen, sofern sie mit Leitungen verwendet werden, die auf die Identitätsnummer des Passagiers registriert sind. Mitglieder ausländische Vertretungen sind von dieser Regel ausgeschlossen. Diese Mobiltelefone können als persönliche Gegenstände des Passagiers zollfrei in den freien Verkehr überführt werden.

Es ist Passagieren nicht gestattet, ein Mobiltelefon als Souvenir mitzubringen. Selbst wenn sie von der Post-/Expressfrachtbeförderung oder der Zahlung von Steuern befreit sind. In diesem Fall wird das Mobiltelefon zweimal mit Zöllen belegt und an den Eigentümer geliefert.

Um Steuerverluste und Steuerhinterziehung zu verhindern, wurden notwendige Vorkehrungen getroffen. Die Behörden wurden angewiesen, die Personen- und IMEI-Nummern der Telefone zu überprüfen, die die Ausnahmegrenze überschreiten.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Ausnahmetelefone 3 Monate lang im Zolllager aufbewahrt werden können. Es ändert sich nichts an der Praxis, die Befreiung nur für ein Mobiltelefon zu gewähren, das den Status eines mit dem Passagier mitgebrachten persönlichen Gegenstands hat.

Für Passagiere, die das mitgeführte Mobiltelefon als Selbstbehaltsbefreiung bei einer erneuten Reise ins Ausland erhalten möchten, kann es für den im Zollgesetz festgelegten Zeitraum von drei Monaten in Zolllagern aufbewahrt werden. Es kann dem Passagier ausgehändigt und zurückgegeben werden, wenn er wieder ins Ausland geht.

Quelle: TRT News

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

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