
Neues Gesetz zur Foltervorbeugung verabschiedet

Ein neues Gesetz zur Verhinderung von Folter in Haftanstalten wurde verabschiedet
Der Gesetzentwurf, der darauf abzielt, Foltermaßnahmen gegen inhaftierte Personen zu verhindern, wurde heute, am 21. Januar, während der letzten Sitzung der gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis verabschiedet.
Der Gesetzentwurf schlägt Änderungen des „Gesetzes über die Inhaftierung während eines Strafverfahrens“ vor, insbesondere die Einführung eines Verfahrens zur obligatorischen ärztlichen Untersuchung von Personen vor ihrer Unterbringung in einer Haftanstalt.
Sollten bei der ärztlichen Untersuchung Verletzungen oder Anzeichen von Schäden festgestellt werden, ist die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird dazu beitragen, rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit Folter gegen inhaftierte Personen zu verhindern.