
Neues Dekret über Verzugszinsen auf ländliche Grundstücke – BRTK

Premierminister Ünal Üstel hat den Rechteinhabern, die einen Antrag bei der Verwaltung gestellt haben, mit dem „Gesetzesrechtlichen Erlass über die Erhebung von Verzugsgebühren auf Forderungen aus dem Verkauf oder der Vermietung von ländlichen Grundstücken und Wohnraum“ die Möglichkeit eingeräumt, unter der Bedingung, dass die Frist bis zum 31. Dezember verlängert werden kann, 10 Prozent der aufgelaufenen Verspätungszuschläge zu zahlen. Allen rückwirkenden Verzögerungen wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung von Preiserhöhungen vorgesehen ist.
Gemäß Artikel 32 des Wohnungserwerbsgesetzes wurden Maßnahmen ergriffen, um Bürger zu unterstützen, die aufgrund von Verzögerungen bei der Eintreibung von Schulden aus dem Verkauf oder der Vermietung von ländlichen Grundstücken und Wohnungen geschädigt wurden.
Premierminister Ünal Üstel betonte, dass die Regierung aufgrund des Anstiegs der Fremdwährung nicht unempfindlich gegenüber der Unfähigkeit der Begünstigten ist, die Verzugszinsen zu zahlen.
Der rechtskräftige Erlass trat mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. August 2024 in Kraft. Mit dieser Regelung sollen die Beschwerden der von Säumnisgebühren betroffenen Bürger beseitigt und die Forderungen des Staates eingetrieben werden.
Premierminister Üstel erklärte: „Mit dem rechtskräftigen Erlass wurde den Begünstigten, die bis zum 31. Dezember 2024 einen Antrag bei der Verwaltung gestellt haben, eine Befreiung von allen rückwirkenden Verzugszinsen gewährt, sofern sie 10 % der kumulierten Verzugszinsen zahlen.“ „Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt für das Glück und Wohlergehen unseres Volkes“, fügte er hinzu.






