
Neuer Titel: Verschiebung des Umsetzungstermins für Kfz-Sicherheitsverordnung

Neue Sicherheitsverordnung für Fahrzeuge veröffentlicht
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat eine Verordnung veröffentlicht, in der der Umsetzungstermin der Allgemeinen Sicherheitsverordnung vom 7. Juli 2024 auf den 31. August 2024 verschoben wurde.
Mit dieser Verordnung wird zusätzliche Zeit für den Verkauf von noch vorrätigen Fahrzeugen gewährt, die in den nächsten 2 Monaten unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsbestimmungen importiert werden können.
Im Rahmen des Europäischen Konsenses wird es ab dem genannten Datum verpflichtend sein, bestimmte Sicherheits- und Technologieprodukte in Neufahrzeugen zu haben. Dazu gehören Sicherheitssysteme wie Notbremsassistent, Fahrermüdigkeitserkennungssystem, Unfalldatenschreiber, automatische Blinker bei plötzlichem Bremsen, Tempomat, Spurhalteassistent, Rückfahrkamera und Parksensoren, die bisher als Optionen angeboten wurden.
Diese Sicherheitseinrichtungen müssen ab sofort serienmäßig in Neufahrzeugen angeboten werden. Fahrzeuge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht verkauft werden. Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen.