
Neuer Titel: „Der Häuptling hat die Autorität: Bericht des Bürgerbeauftragten über Aufenthaltsbescheinigungen“

Der Ombudsmann İlkan Varol hat einen Bericht veröffentlicht, in dem er feststellt, dass die Vergabe von Land an eine Person für Bewässerungslandwirtschaftszwecke in Boğaztepe aufgrund fehlender Dokumente nicht rechtmäßig war. Die Person, der das Land verpachtet wurde, verfügte nicht über die erforderliche Eigentumsberechtigung. Die Mietentscheidung und die Vertragsunterzeichnung waren fehlerhaft und verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen.
Varol wies darauf hin, dass das Land, das Zeynep Açıkada erhalten hatte, als ungeeignet erachtet wurde und die Genehmigung der Kommission und des Ministeriums fehlte. Trotzdem wurde das Land unrechtmäßig an Açıkada übergeben. Varol forderte eine Untersuchung dieses Vorfalls.
Während der Untersuchung stellte Varol fest, dass die von Açıkada vorgelegte Wohnsitzbescheinigung nicht gesetzeskonform ausgestellt wurde. Die Zuständigkeit zur Ausstellung solcher Bescheinigungen liegt beim Dorfvorsteher, nicht beim Distriktgouverneur.
Varol unterstrich, dass die Bewilligung von Land für Bewässerungslandwirtschaft von der Vollständigkeit der Antragsbedingungen abhängt. Die von Açıkada vorgelegten Dokumente erfüllten diese Bedingungen nicht.
Abschließend erklärte Varol, dass das derzeitige Land für Bewässerungslandwirtschaft geeignet sei, aber die Vergabe an Açıkada aufgrund fehlender rechtsgültiger Dokumente nicht rechtmäßig war. Die Entscheidung der Verwaltung und die Vertragsunterzeichnung waren fehlerhaft und nichtig.