
NEUE ZAHLUNGSTERMINE FÜR ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE: Last-Minute-Wirtschaftsnachrichten

Neue Fristen für Zusatzzahlungen laut Präsidialerlass
Gemäß dem Präsidialerlass zur Festlegung der Fristen für Zusatzzahlungen für Arbeitnehmer, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6772 über die Zahlung von Zusatzzahlungen an Arbeitnehmer im Staat und seinen angeschlossenen Einrichtungen arbeiten, wurden neue Fristen im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach wird die erste Hälfte der im Jahr 2024 in diesem Umfang zu zahlenden Zusatzzahlung am 26. Januar und die zweite Hälfte am 5. April ausgezahlt. Unter den Arbeitnehmern, die ausschließlich in Untertagebetrieben von Bergbauunternehmen arbeiten, wird die gesamte im Jahr 2024 zu leistende Zusatzzahlung am 23. Dezember ausgezahlt. Dies ist eine wichtige Information für alle Arbeitnehmer, die von diesen Bestimmungen betroffen sind.