
Neue Titel: Videonachrichten | Kommunikationsdirektion kommentiert Verfassungsgerichtsentscheidung

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts bezüglich Pressefreiheit
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation der Direktion Kommunikation hat betont, dass die Befugnisse der Direktion für Kommunikation, in die Pressefreiheit einzugreifen, nicht durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts widerrufen wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts keine Auswirkungen auf die Arbeit des Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation hat.
Die Direktion für Kommunikation betonte, dass einige Abteilungen gesetzlich geregelt werden sollten. In den sozialen Medien wurde fälschlicherweise behauptet, der Zugang zum Verfassungsgericht sei eingeschränkt, was vom Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation als Manipulation bezeichnet wurde. Es wurde klargestellt, dass die Website des Verfassungsgerichts nicht aufgrund von Internetproblemen aufgerufen werden konnte, sondern dass die Verbindung des Internetzugangsproblems mit der Entscheidung im Amtsblatt als Manipulation angesehen wird.
Die Direktion Kommunikation betonte, dass sie nicht befugt sei, in die Presse- und Meinungsfreiheit einzugreifen, und dass die Angelegenheit lediglich auf gesetzliche Vorschriften hinweist. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat keine Auswirkungen auf die Arbeit des Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation.






