Kirgisisch

Neue Regeln für ausländische Arbeitnehmer in Kirgisistan

Ab dem 1. Januar 2025 wird sich das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsbürger in Kirgisistan ändern. Das Arbeitsministerium gab bekannt, dass nun alle Dokumente über das Portal evisa.e-gov.kg nach dem „Single Window“-Prinzip eingereicht werden können. Für Anfragen können Sie die Telefonnummern +996312 603070 oder +996 703 428865 anrufen.

Um sich auf die Umsetzung der neuen Regeln vorzubereiten, wird das Portal ework.e-gov.kg ab dem 25. Dezember 2024 keine Anträge mehr auf Quoten und Arbeitserlaubnisse mehr annehmen. Diese Änderungen gehen auf die Verabschiedung einer neuen Übergangsverordnung zurück, die die Erteilung von Genehmigungen für ausländische Staatsbürger und Staatenlose regelt, die in Kirgisistan arbeiten.

Das Arbeitsministerium rät allen, die Unterlagen einreichen möchten, dies bis zum 25. Dezember 2024 zu tun.

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