
Neue Mitglieder gesucht: Aufruf von YSK für Schulleiter und Ältestenrat bei Nachwahl – BRTK

Das Oberste Wahlgremium (YSK) hat bekannt gegeben, dass Kandidaten für die Mitgliedschaft als Schulleiter und Stadtrat bei den Nachwahlen zu den lokalen Körperschaften, die am 30. Juni stattfinden, sich bis zum Ende der Arbeitszeit für Regierungsämter am Mittwoch bewerben müssen.
In der Erklärung des YSK wurde darauf hingewiesen, dass sich Kandidaten beim Bezirkswahlausschuss bewerben sollten und dass die Bewerbungen mit einem vom Kandidaten unterzeichneten Schreiben erfolgen werden, in dem es heißt, dass der unabhängige Kandidat über die für eine Kandidatur erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen verfügt Verfassung und das Wahl- und Referendumsgesetz Nr. 5/1976 festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Anträgen laut Gesetz folgende Unterlagen beizufügen sind:
1. Polizeiliches Führungszeugnis.
2. Ein Dokument eines Häuptlings, aus dem hervorgeht, dass er vor dem 30. Juni 2024, dem Wahltag, mindestens drei Jahre lang seinen ständigen Wohnsitz in der Türkischen Republik Nordzypern hatte.
3. TRNC-Personalausweis oder dessen Fotokopie (bei Vorlage einer Fotokopie wird das Original dem Vorstand vorgelegt).
4. Dokument oder dessen Fotokopie, aus dem hervorgeht, dass männliche Kandidaten ihre Hausaufgaben im Wohnheim erledigt haben oder davon befreit sind (bei Vorlage einer Fotokopie wird das Original dem Vorstand vorgelegt).
In der Stellungnahme können die Anträge vom unabhängigen Kandidaten persönlich gestellt werden, oder alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag können von einer vom Kandidaten schriftlich bevollmächtigten Person eingereicht werden Der Kandidat kann sich einzeln oder gemeinsam an dieselbe Person wenden. Es wurde berichtet, dass er die Übermittlung der Anträge an den Bezirkswahlausschuss genehmigen kann.
In der Erklärung wurde außerdem Folgendes vermerkt:
„Obwohl Anträge bezüglich Bewerbung und Genehmigung keiner Form unterliegen, können Kandidaten, die dies wünschen, von den zu diesem Zweck von den Bezirkswahlausschüssen vorbereiteten Formularen profitieren.
Werden mit der Bewerbung einzureichende Unterlagen nicht vorgelegt, kann der Sieg des betreffenden Bewerbers nicht berücksichtigt werden.
Unabhängige Kandidaten müssen in ihren Bewerbungen insbesondere den 9. Artikel des Wahl- und Referendumsgesetzes Nr. 5/1976, geändert durch Artikel 68 der Verfassung, der die Voraussetzungen für die Wahl regelt, und den 58. Artikel berücksichtigen. welches die Bewerbung um eine Kandidatur regelt.
Auf Wunsch müssen die Bewerber bei ihrer Bewerbung angeben, mit welchen Vor- und Nachnamen auf ihrem Personalausweis sie auf dem Stimmzettel erscheinen möchten.
Die Kandidaten werden vorläufig in den Abendnachrichten im Fernsehen und Radio am Donnerstag, 6. Juni 2024, bekannt gegeben.“






