Neue German title: Erstregistrierungsgebühr: Kosten und Zahlungsfristen – Tipps für Bildungssuchende
Die Erstanmeldegebühr für Studierende in Wohnheimen
Die Gebühr, die Studierende, die zum ersten Mal in einem Wohnheim untergebracht werden, zahlen müssen, wird als Erstanmeldungsgebühr bezeichnet. Diese Gebühr beinhaltet die tägliche Übernachtungsgebühr und die Kaution. Diese Gebühr variiert je nach Wohnheim, in dem der Student untergebracht ist, und dem Datum der Unterbringung. Der Betrag wird automatisch an den Geldautomaten der jeweiligen Bank oder auf der GSB-Wohnheim- und Darlehenszahlungsseite angezeigt.
Nach Zahlung der ersten Registrierungsgebühr muss die Verpflichtungserklärung zunächst über den E-Government-Link „Registrierungsverfahren für Wohnheime“ genehmigt werden. Anschließend sind die in der Bewerbungsergebnismaske genannten Unterlagen bei der Wohnheimleitung einzureichen.
Wann wird die erste Anmeldegebühr bezahlt?
Nach Zahlung der Erstanmeldegebühr ist die Wohnheimgebühr bis 23:00 Uhr am letzten Tag des laufenden Monats zu entrichten. Studierende, die in Wohnheimen wohnen, haben jedoch bis zum 15. September um 23.00 Uhr Zeit, ihre Wohnheimgebühren für September zu bezahlen. Die Unterlagen der Studierenden, die ihre Zahlungen nach Ablauf dieser Frist nicht leisten, werden gelöscht.