
Neue Gebührenordnung für Telekommunikationsdienste bei BRTK

Neue Gebühren für Telekommunikationsdienste ab dem 1. September
Der Ministerrat hat die „Gebühren- und Durchführungsverordnung für Telekommunikationsdienste“ verabschiedet und im gestrigen Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem 1. September treten neue Gebühren für Telekommunikationsdienste in Kraft.
Demnach betragen die Kosten für eine Gesprächsminute im Festnetz (von Haus zu Haus) 0,16 Cent; Anrufe von zu Hause nach Telsim und Turkcell kosten 0,32 Cent pro Minute; Für Anrufe von zu Hause ins Festnetz und auf Mobiltelefone in der Türkei wurden 0,32 Cent pro Minute ermittelt.
Zusätzlich zu allen Gesprächsgebühren wird auch die Mehrwertsteuer erhoben.
Diese neuen Gebühren gelten ab dem 1. September, daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich darauf einstellen, dass sich ihre Telekommunikationskosten ab diesem Datum ändern werden. Es ist ratsam, sich bei ihrem Anbieter zu informieren, wie sich die neuen Tarife auf ihre Telefonrechnungen auswirken werden.






