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Neue Fristen für Mitarbeiterlizenzen und Einrichtungsabschlüsse von EMRA – Eilige Wirtschaftsnachrichten

EMRA-Entscheidungen zu Energielizenzen veröffentlicht

Die Entscheidungen des Vorstands der Energy Market Regulatory Authority (EMRA) zu diesem Thema wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Der Kapitalbetrag für juristische Personen, die eine Lieferlizenz im Rahmen der Strommarktlizenzverordnung beantragen, wurde auf mindestens 28 Millionen Lira festgelegt, während der Kapitalbetrag für juristische Personen, die eine Sammellizenz beantragen, auf mindestens 50 Millionen Lira festgelegt wurde.

Im Rahmen der Sammeltätigkeit gemäß derselben Verordnung beträgt die Lizenzgebühr für das Jahr 2025 10 Millionen Lira, die Lizenzänderungsgebühr 73.450 Lira und die Lizenzkopiegebühr 15.280 Lira.

Die jährliche Lizenzgebühr, die im Jahr 2026 für die Sammeltätigkeit 2025 zu zahlen ist, wurde auf 0,015 Kuruş pro verkaufter Kilowattstunde im Rahmen der Sammeltätigkeit festgelegt, ausgenommen Verkäufe im Zusammenhang mit lizenzierten und nicht lizenzierten Produktionsanlagen im Portfolio.

EMRA hat auch die Bauzeiträume festgelegt, die als Referenz für die vorläufigen Lizenzzeiträume und die Fertigstellungstermine der Anlagen dienen sollen. Die Vorlizenzzeiträume wurden je nach installierter Kapazität des Projekts auf 24 bis 36 Monate festgelegt.

Die Bauzeiten für Produktionsanlagen basieren auf Referenzzeiträumen von 18 bis 66 Monaten für thermische Produktionsanlagen, 38 bis 72 Monaten für Wasserkraftanlagen und 18 bis 46 Monaten für Produktionsanlagen, die auf anderen erneuerbaren Ressourcen basieren.

Die ressourcenbezogenen Anlageinvestitionsbeträge sind bei der Berechnung der zu erbringenden Kapitalverpflichtungen im Zusammenhang mit Vorlizenz- und Produktionslizenzanträgen zu berücksichtigen. Die Investitionsbeträge auf dem Strommarkt variieren zwischen 9 Millionen Lira und 61 Millionen 500.000 Lira pro installiertem Megawatt Leistung.

Des Weiteren gab es eine Änderung hinsichtlich der Pflichtvorräte an Erdöl auf dem Flüssiggasmarkt. Die Lagerbestände, die Inhaber einer LPG-Vertriebslizenz vorhalten müssen, werden auf der Grundlage von Verkaufserklärungen festgelegt.

Zudem wurde die Gebühr für die Genehmigung für den Kraftstoffhandel zwischen Verteilern für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis 31. März 2026 auf 266.000 290 Lira festgelegt.

Für weitere Informationen zu den neuen EMRA-Entscheidungen empfehlen wir die kürzlich veröffentlichte Ausgabe des Amtsblatts zu lesen.

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