
Neue Fristen bei der Allgemeinen Agrarversicherung (BRTK).

Neue Frist für die Landwirtschaftserklärungen
Erzeuger, die ihre angebauten Produkte nicht bei der Allgemeinen Landwirtschaftsversicherungskasse anmelden können oder unvollständige Erklärungen abgeben, erhalten eine zusätzliche Frist von 2 Tagen.
Der Fonds gab bekannt, dass die Erklärungen am Montag, den 27. Mai, und Dienstag, den 28. Mai, eingehen müssen. Er erinnerte daran, dass Produzenten, die zum ersten Mal eine Erklärung abgeben, auch ihre Düngemittelrechnungen und Produzentendokumente für das Jahr 2024 einreichen müssen.
Zusätzlich zu den Verträgen müssen Erklärungen für Grundstücke abgegeben werden, die vom Staatlichen Immobilienmaterial, Forstamt, Staatlichen Produktionsfarmen und Stiftungsverwaltung gepachtet wurden, sowie für Grundstücke, für die Nutzungsrechte und Pachtverträge von Distriktgouvernements abgeschlossen wurden. Deklarationsanträge werden nur dann entgegengenommen, wenn die zu deklarierenden Pakete zum ersten Mal mit den erforderlichen Papieren eingereicht werden.