
Neue Entwicklung im İliç-Katastrophenprozess: Anklage gegen 43 Angeklagte angenommen

Die gegen 43 Angeklagte der İliç-Katastrophe vorbereitete Anklage wurde angenommen
Laut der Generalstaatsanwaltschaft von İliç verloren im Februar Adnan Keklik, Kenan Öz, Ramazan Çimen, Uğur Yıldız, Abdurrahman Şahin, Fahrettin Keklik, Mehmet Kazar, Şaban Yılmaz und Hüseyin Kara ihr Leben, als sie im Minenfeld im Dorf Çöpler unter die Erde stürzten. Die Ermittlungen zu dem Erdrutsch, bei dem Demir verletzt wurde, sind abgeschlossen.
Die 69-seitige Anklageschrift, die vom 1. Obersten Strafgerichtshof Erzincan angenommen wurde, benennt die inhaftierten Angeklagten IRG, SKS, ARK, S.Ç. und Ö.A. Es gibt 38 Angeklagte ohne Festnahme.
In der Anklageschrift werden Protokolle der Tatortermittlung und -untersuchung, Analyseergebnisse von Boden- und Wasserproben, Aussagen der Geschädigten, forensische Gutachten, Totenuntersuchung und Autopsieberichte, DNA-Berichte, Gutachten von Experten der Forensischen Medizingruppe Diyarbakır, Aussagen der Angeklagten, Berichte der Polizei, Luftemissionsmessberichte, Radarbilder, Sprengungsdaten und vieles mehr aufgeführt.
Es wird festgestellt, dass 12 der Angeklagten Hauptfehler begangen haben, während 31 sekundäre Fehler aufwiesen.
Die Anklageschrift beschreibt die Entwicklungen vor, während und nach dem Vorfall am Tag des Erdrutschs. Am 23. Mai und 7. Juni legte ein Expertengremium seine Gutachten vor, in denen festgestellt wurde, dass 43 Angeklagte schuldig waren. 12 Angeklagte wurden für schuldig befunden, 31 wiesen sekundäre Fehler auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zu einer Umweltverschmutzung gekommen sei und dass der Projektmanagementmechanismus zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht korrekt funktioniert habe. Die Kapazität wurde erhöht, es gab Entwurfsfehler und die Projektentwurfskriterien wurden nicht ausreichend befolgt.
Die erste Anhörung zu dem Fall soll am 17. März stattfinden. Alle Angeklagten wurden wegen „Verursachung von Tod und Körperverletzung durch Fahrlässigkeit“ zu Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren verurteilt. Dem kanadischen Manager des damaligen Betreiberunternehmens der Goldmine droht außerdem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten bis 1 Jahr wegen „fahrlässiger Umweltverschmutzung.“