
Neue Einschränkungen bei politischer Meinungsäußerung in Deutschland

Der Oberste Wahlrat (YSK) hat bestätigt, dass die Kommunalwahlen am 31. März stattfinden werden.
Laut dem Kalender der YSK beginnt heute die Phase der Propaganda und einige Wahlverbote treten in Kraft.
Die Wahlpropaganda endet am Samstag, den 30. März, um 18.00 Uhr, und die Wahlverbote enden am 31. März um Mitternacht.
Es ist erlaubt, verbale, schriftliche oder visuelle Propaganda durchzuführen. Politische Parteien und unabhängige Kandidaten können während des Propaganda-Zeitraums Ankündigungen und Anzeigen in Printmedien schalten oder eine Website eröffnen.
Während der Wahlperiode ist kollektive verbale Propaganda nur an bestimmten Orten erlaubt. Es ist verboten, nach Sonnenuntergang kollektive verbale Propaganda auf offenen Plätzen zu betreiben.
Propaganda per E-Mail oder telefonisch an Bürger ist nicht erlaubt, jedoch können politische Parteien Nachrichten an ihre Mitglieder senden.
Die Verteilung von Wählerinformationsblättern hat begonnen und wird am 24. März abgeschlossen sein. Wähler können auf verschiedenen Plattformen überprüfen, wo sie wählen müssen.
Die Abstimmungszeiten wurden in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt.
Insgesamt 34 politische Parteien werden an den Wahlen teilnehmen. Die Parteien sind gemäß einer festgelegten Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt.
Die meisten Kandidaten treten in Istanbul an, gefolgt von Gaziantep und Malatya. In Ankara werden insgesamt 24 Kandidaten antreten.



