Neue Befugnisse für das Bauministerium: Annullierung von nicht konformen Stadtplanungsdokumenten
Das Bauministerium hat eine vorgerichtliche Schlichtungskommission eingerichtet, um städtebauliche Streitigkeiten beizulegen. Diese Kommission wird die rechtlichen und natürlichen Personen betreffenden städtebaulichen Dokumente auf der Grundlage von Einwänden prüfen und ggf. illegale oder nicht konforme Dokumente annullieren. Bisher wurde dieser Prozess über Gerichte abgewickelt, was zeitaufwändig war. Azamat Kholmuminov, ein Beamter des Bauministeriums, hat Einzelheiten zu diesem System bekannt gegeben.
Am 12. August 2024 verabschiedete das Ministerkabinett einen Beschluss mit dem Titel „Über das Verfahren zur vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Stadtplanung“. Eine interdepartementale Kommission zur vorgerichtlichen Prüfung und Beilegung von Streitigkeiten im Stadtplanungssektor wurde beim Ministerium für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen eingerichtet.
Diese Kommission ist befugt, städtebauliche Unterlagen direkt zu prüfen und Entscheidungen zu treffen. Sie überprüft die Rechtmäßigkeit verschiedener Dokumente, wie Architekturplanungsaufträge, Beschlüsse regionaler Architektur- und Stadtplanungsräte und Genehmigungen für Bau- und Installationsarbeiten.
„Zum Beispiel kann eine Regionalbehörde oder ein Bezirksbauamt eine Genehmigung für den Bau eines bestimmten Objekts erteilt haben. Diese Genehmigung entspricht jedoch möglicherweise aus verschiedenen Gründen nicht den städtebaulichen Vorschriften – sie wurde beispielsweise ohne Zustimmung erteilt“, sagte Azamat Kholmuminov, Leiter der staatlichen Abteilung für Architekturaufsicht im Bauministerium.
Die Kommission ist landesweit tätig. Wenn ein Dokument nicht mit dem Gesetz übereinstimmt, wird es durch die Entscheidung der Kommission annulliert. Wenn es konform ist, wird es zur Umsetzung zurückgegeben.
Einzelne Personen und juristische Personen können Beschwerden über Streitigkeiten im Bereich Stadtplanung über die offizielle Website des Ministeriums oder in schriftlicher oder mündlicher Form einreichen.