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Neue Änderungen bei den Führerscheinprüfungen: Dauer und Regeln aktualisiert!

Änderungen bei den Führerscheinprüfungen: Was sich geändert hat

Die Verordnung zur Änderung der Lehrgangsordnung für Kraftfahrzeugführer wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der vom Ministerium für Nationale Bildung ausgearbeiteten Verordnung werden Fahrausbildungsprüfungen auf der Strecke abgehalten, auf der es zwei verschiedene Strecken gibt, die von den Nationalen Bildungsdirektionen der Provinzen oder Bezirke festgelegt und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften genehmigt wurden.

Behinderte Auszubildende können die Prüfungen ablegen, indem sie eine Ausbildung mit einem anderen Fahrzeug absolvieren, das sie besitzen oder zur Verfügung stellen, entsprechend den Standards und der Behinderung.

20 TAGE EXTRAFRIST BEI MÄNGELN

Wenn im Rahmen der Eröffnung einer Einrichtung die erforderlichen Unterlagen bei offiziellen Institutionen und Organisationen aufgrund von Verzögerungen, die von den betreffenden Institutionen verursacht werden, nicht eingeholt werden können, wird eine zusätzliche Frist von einem Monat und eine zusätzliche Frist von 20 Tagen gewährt zur Behebung der im Prüfungsbericht genannten Mängel zur Verfügung gestellt werden.

Für die Anmeldung zu Kursen ist die Vorlage eines neuen Personalausweises der Republik Türkei obligatorisch. Um die in diesem Bereich auftretenden Probleme zu beseitigen und Betrug vorzubeugen, wird bei der Anmeldung vom Kurs ein Foto des Auszubildenden aufgenommen, in das System übertragen und dem Auszubildenden bestätigt, dass das Foto und die Informationen ihm gehören. Die für den Praktikanten ausgestellte Rechnung wird im speziellen MTSK-Modul erfasst und finanzielle Informalitäten werden verhindert.

Wer die ersten 4 Prüfungen des Fahrausbildungslehrgangs nicht besteht, kann in einen anderen Lehrgang versetzt werden, um von seinem Anspruch auf die Teilnahme an den zweiten 4 Prüfungen Gebrauch zu machen.

Auszubildende, die die theoretischen Prüfungen erfolgreich bestehen, diejenigen, die ihre Anmeldung freiwillig zurückziehen, und diejenigen, die die Prüfungen zum Fahrlehrgang nicht bestehen, werden von der theoretischen Ausbildung und den Prüfungen befreit, wenn sie sich innerhalb von 3 Jahren erneut für den Lehrgang anmelden.

Wer im aktiven Wehrdienst steht, schwanger ist, ein Kind zur Welt bringt oder an einer Krankheit leidet, deren Behandlung lange dauert, kann seine Prüfungsrechte einfrieren und nach Ablauf der Entschuldigungsfrist von den verbleibenden Prüfungsrechten Gebrauch machen.

Die Dauer der Übungsprüfung beträgt 40 Minuten.

Auszubildende, die die Prüfungen erfolgreich bestehen, können das Zertifikat für den Kraftfahrzeugführerlehrgang elektronisch über das E-Government-System erhalten.

Die Prüfungen finden zwischen 07:00 und 21:00 Uhr statt zwischen 07:00 und 18:00 Uhr statt und die 35-minütige Übungszeit für die Prüfung beträgt für jeden Auszubildenden 40 Minuten.

Die Prüfungen werden auf der Route abgehalten, die durch Auslosung in der Sitzung der Prüfungskommission am Morgen des Prüfungstages festgelegt wird.

Wenn die Auszubildenden beim Rückwärtsparken nicht in einer Bewegung zwischen den Hütchen hindurchkommen können, dürfen sie dieselbe Bewegung noch einmal ausführen.

Wer die Voraussetzungen des § 85 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung erfüllt und eine Bescheinigung der Klasse „A1“ erhalten möchte, erhält eine Bescheinigung der Klasse „A1“, wenn er die Fahrausbildungspraxisprüfung zur Hälfte erfolgreich absolviert der in der Verordnung genannten Fahrausbildungsstunden.

Das Alter von Schulungs- und Prüfungsfahrzeugen wird so berechnet, dass sie im ersten Kalenderjahr nach dem Datum ihrer Herstellung im Werk als ein Jahr alt gelten.

5 JAHRE STRAFE FÜR DENjenigen, der jemand anderen dazu zwingt, stattdessen an der Prüfung teilzunehmen

Diejenigen, die Kommissionen oder andere Beamte durch Drohungen, Beleidigungen oder Gewalt an der Arbeit an Prüfungen hindern oder behindern, diejenigen, die die Prüfung anstelle einer anderen Person ablegen oder versuchen, diese abzulegen, und diejenigen, die eine andere Person an ihrer Stelle die Prüfung ablegen lassen oder Wer dies versucht, kann 5 Jahre lang nicht an den Prüfungen teilnehmen, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 5580 stattfinden.

Antrags- und Bewertungskommissionen für die Fahrausbildungsprüfung können künftig 10 Auszubildende statt 12 Auszubildende an einem Tag prüfen.

Sollten in der Zertifikatsklasse, in der die Prüfung abgelegt wird, in dem Bezirk nicht genügend Mitglieder der Prüfungsdurchführungs- und Bewertungskommission für den Fahrlehrgang vorhanden sein, können für diese Zertifikatsklasse Zuweisungen aus anderen Bezirken vorgenommen werden.

Die Prüfungskommission wird einen Tag vor der Prüfung die erforderlichen Kontrollen auf der Strecke durchführen, auf der die Fahrlehrgangsprüfung abgehalten wird. Es wird geprüft, ob in den Einsatzbereichen Hinweisschilder vorhanden sind, die dem Fahrschüler das Fahren erleichtern, und ob es auf der Strecke Situationen gibt, die die Durchführung der Prüfung verhindern.

Im Training und bei den Prüfungen wird für die Automobilklasse das Abbiegen auf einer Engstelle in maximal drei Zügen und das Fahren auf einer Nebenstraße geübt, für die Gruppe Motorrad wird das Abbiegen auf einer Engstelle geübt.

Im Rahmen der Verordnungsänderung werden die Mitglieder der Prüfungsantrags- und Bewertungskommission für die Fahrausbildung sowie die Lenkmeisterausbilder spätestens innerhalb von 2 Jahren eine berufsbegleitende Abschlussschulung absolvieren, um eine Anpassung an die vorgenommenen Änderungen sicherzustellen. Einige dieser Änderungen werden nach 6 Monaten in Kraft treten.

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