
Neue Änderungen an der Conditional Release Regulation – BRTK

Der Ministerrat hat Änderungen an der Verordnung zur bedingten Entlassung vorgenommen und die Fristen für eine Bewährung verkürzt.
Die „Bewährungs-(Änderungs-)Verordnung“, die gemäß dem Gefängnisdisziplinargesetz ausgearbeitet wurde, wurde vom Ministerrat genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß der Gesetzesänderung haben Verurteilte das Recht, sich an den Bewährungsausschuss zu wenden, um ihre Situation zu besprechen, nachdem sie ein Drittel der vom Gericht verhängten Haftstrafe verbüßt haben.
Allerdings haben Verurteilte, die wegen vorsätzlichen Mordes oder versuchten Mordes sowie vorsätzlichen Mordes oder versuchten Mordes verurteilt wurden, das Recht, sich an die Bewährungsbehörde zu wenden, um ihre Situation zu besprechen, nachdem sie die Hälfte der vom Gericht verhängten Haftstrafe verbüßt haben.
Die gestern in Kraft getretene Regelung bleibt 90 Tage in Kraft.






