
Muharrem İnce: Sind seine Stimmen gültig? YSK klärt auf!

Muharrem İnce zieht seine Präsidentschaftskandidatur zurück: Was passiert mit seinen Stimmen im Ausland?
Der Vorsitzende der türkischen Oppositionspartei CHP, Muharrem İnce, hat wenige Tage vor der Wahl seine Kandidatur für das Präsidentenamt zurückgezogen. İnce begründete dies mit seiner Entscheidung, dies für sein Land zu tun, nachdem er 45 Tage lang Widerstand geleistet hatte. Die Bürger haben sich nun gefragt, was mit den Stimmen für Muharrem İnce bei den Präsidentschaftswahlen im Ausland passieren wird.
Die YSK-Vertreter haben sich dazu geäußert. YSK-Vertreter Recep Özel von der AK-Partei erklärte, dass ein Rückzug wahlrechtlich keinen Sinn macht und alle Operationen wie geplant fortgesetzt werden. Auch gedruckte Stimmzettel werden sich nicht verändern. Die Wähler können für den Kandidaten stimmen, der zurückgetreten ist. Im Ausland abgegebene Stimmen für Herrn İnce gelten als gültig. Wenn İnce mit 50+1 Prozent gewinnt, wird er nicht nominiert. Es findet ein zweiter Wahlgang statt und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen kommen in den zweiten Wahlgang.
YSK-CHP-Vertreter Mehmet Hadimi Yakupoğlu sagte, dass durch den Rückzug von Herrn İnce keine neue Rechtslage entsteht. Die Stimmen bleiben bestehen und es wird sich auch der Fusion anschließen. Im Ausland abgegebene Stimmen werden ebenfalls gezählt. Selbst wenn Herr İnce zurücktritt, bleibt sein Name auf dem Stimmzettel, sodass die Wähler wählen werden. Wenn es im Land eine Abstimmung gibt, wird diese gezählt. Mit anderen Worten: Die Austrittserklärung hat nur politische Konsequenzen, keine rechtlichen.
YSK IYI-Parteivertreter Tolga Öztürk erklärte, dass beim Rückzug eines Präsidentschaftskandidaten Stimmzettel nicht geändert werden und beim Kandidaten eingegangene Stimmen nicht als ungültig gelten. Wenn der zurückgezogene Kandidat 50+1 Prozent erhält, gelten im zweiten Wahlgang der zweite und der dritte Kandidat als im zweiten Wahlgang vertreten und die Wahlen finden zwischen den beiden Kandidaten statt.
Rechtsanwalt Rezan Epözdemir sagte in seiner Stellungnahme, dass die Stimmen als ungültig erachtet werden. Artikel 12 des Präsidentschaftswahlgesetzes Nr. 6271 besagt, dass Listenrückgänge, die von der Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste im ersten Wahlgang bis 17.00 Uhr am Wahltag eintreten, keiner Änderung bedürfen. Mit anderen Worten: Die endgültige Kandidatenliste wurde im Amtsblatt veröffentlicht und gibt es keine Veränderung in den Stimmzetteln. Stimmen die Bürger für İnce, gelten sie als ungültig. Es wird keine Änderung an den Stimmzetteln geben.
Insgesamt bleibt die Situation unklar und es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, wie İnces Rückzug sich auf die Entscheidungen der Wähler im Ausland auswirken wird.