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Möglichkeit zur Beantragung von Umstrukturierung bis zum 2. Dezember in Erdbebengebieten.

Ein neuer Artikel in deutscher Sprache basierend auf den bereitgestellten Informationen:

Das „Allgemeine Kommuniqué des Gesetzes Nr. 7440 zur Umstrukturierung bestimmter Forderungen“, das von der Finanzverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen erstellt wurde, ist nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Mit dieser Mitteilung wurden die Antrags- und Ratenzahlungsfristen für die Nutzung der Umstrukturierungsverordnung in den Provinzen und Bezirken Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya und Gaziantep nach Verlängerung der Situation höherer Gewalt bis zum 31. August 2024 neu festgelegt.

Dementsprechend können Anträge zur Inanspruchnahme der Umstrukturierungsverordnung in den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya und Gaziantep bis zum 2. Dezember 2024 gestellt werden.

Die erste Rate des restrukturierten Betrags wird bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt, die zweite Rate bis zum 31. Januar 2025 und die übrigen Raten in den folgenden Monaten.

Wichtig ist, dass die betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 2. Dezember 2024 eine Erklärung oder Meldung abgeben müssen, wenn sie von der Änderung der Steuerbemessungsgrundlage und Steuererhöhung profitieren möchten.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

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