Usbekistan

Mindestexportpreise für Obst und Gemüse

Am 29. Februar hat das Ministerkabinett einen Beschluss zur Einführung einer Aufsicht über den Export von Obst und Gemüse verabschiedet. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, künstlich niedrige Exportpreise zu verhindern und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Es wurde angeordnet, bis zum 1. Mai die Liste der überwachten Produkte zu genehmigen und ein System zur Überwachung der Preise in Exportverträgen einzuführen.

Die Liste wird von der Regierungskommission für Investitionen, industrielle Entwicklung und Handelsregulierung erstellt. Die Industrie- und Handelskammer kann empfohlene Mindestexportpreise für die darin enthaltenen Waren genehmigen. Zu diesem Zweck werden Vertreter der Industrie- und Handelskammer kontinuierlich die Weltmarktpreise für Obst und Gemüse überwachen, unterstützt vom MIPT und der Agentur für Quarantäne und Pflanzenschutz, die vom Präsidenten beauftragt wurden, den Export von Obst und Gemüse zu erleichtern.

Die empfohlenen Mindestexportpreise werden wöchentlich auf der Grundlage verschiedener Faktoren berechnet, darunter offene Preisangaben in Informations- und Analysepublikationen, Preise an ausländischen Märkten, Exportpreise und Produktionskosten. Diese Informationen sollten über das Einheitliche Elektronische System für Außenhandelsoperationen übermittelt werden und auch auf den Websites der Industrie- und Handelskammer und der Quarantänebehörde veröffentlicht werden.

Vertraglich vereinbarte Exportpreise für Obst und Gemüse dürfen im Vergleich zu den empfohlenen Preisen um höchstens 20 % gesenkt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift werden Meldungen an den Zollausschuss, den Steuerausschuss und die PGO-Abteilung zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität gesendet, um Untersuchungen einzuleiten.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

Diese Nachricht wurde dieser Quelle entnommen und von künstlicher Intelligenz umgeschrieben.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"