
MASAK: Bedeutung, Pflichten und Befugnisse im Fokus – Last-Minute Türkiye News

PFLICHTEN UND BEHÖRDEN VON MASAK
Das Präsidium für finanzielle Verbrechen und Untersuchungen (MASAK) hat bestimmte Aufgaben und Befugnisse gemäß Artikel 231. Die Aufgaben des Vorsitzenden des Präsidiums sind wie folgt:
– Teilnahme an der Vorbereitung und Entwicklung von Plänen, Programmen, Richtlinien und Strategien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Koordinierung zwischen Institutionen und Organisationen, einschließlich Risikobewertungsstudien auf nationaler Ebene.
– Durchführung von Gesetzesstudien im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Präsidiums.
– Überwachung von Entwicklungen und Durchführung von Analysen, Untersuchungen und Überprüfungen zur Aufdeckung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit.
– Sammlung von Daten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Entgegennahme von Meldungen über verdächtige Transaktionen, Analyse und Aufzeichnung dieser Meldungen, Erstellung von Geheimdiensterkenntnissen sowie Benachrichtigung der zuständigen Stellen über diese Erkenntnisse und Analyseergebnisse.
– Durchführung von Analysen, Untersuchungen und Untersuchungen im Rahmen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und einschlägiger Gesetzgebung.
– Weiterleitung des Falls an die zuständige Staatsanwaltschaft, wenn ein schwerwiegender Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
– Einreichung einer Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft, wenn das Verbrechen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgestellt wurde.
– Analyse und Prüfung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsdelikten, die von Staatsanwaltschaften, Richtern oder Gerichten vorgelegt werden.
– Aufforderung von Strafverfolgungsbehörden und anderen Einheiten zur Durchführung von Ermittlungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
– Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
– Ermittlung von Risikokategorien im Rahmen der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Informierung der betroffenen Parteien bei Bedarf.
– Durchführung oder Sicherstellung von Haftungsprüfungen gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und einschlägiger Gesetzgebung.
– Gewährleistung der Möglichkeit für ausländische Behörden zur Durchführung von Haftungsprüfungen bei Verpflichteten mit Sitz im Ausland in der Türkei und Reaktion auf Informationsanfragen in Bezug auf Gegenseitigkeit.
– Durchführung von Haftungsprüfungen bei Bedarf und Anforderung von Informationen von ausländischen Einheiten der Verpflichteten mit Sitz in der Türkei.
– Pflege internationaler Beziehungen und Austausch von Meinungen und Informationen mit ähnlichen Institutionen im Ausland, einschließlich der Unterzeichnung von Absichtserklärungen, die nicht als internationale Abkommen gelten.
– Anforderung von Informationen und Dokumenten aller Art von öffentlichen Institutionen und Organisationen, natürlichen und juristischen Personen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit.
– Anforderung von vorübergehender Einsetzung von Mitarbeitern anderer öffentlicher Institutionen und Organisationen, falls ihre Kenntnisse und Fachkenntnisse benötigt werden.
– Durchführung von Studien zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins und der Unterstützung.
– Wahrnehmung anderer Aufgaben, die dem Vorsitzenden vom Minister zugewiesen werden.
Die von MASAK gestellten Anträge müssen von den betreffenden Einheiten unverzüglich erfüllt werden. Die Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen innerhalb des Präsidiums erfolgt durch Sachverständige für Treasury und Finanzen sowie Prüfungspersonal. Das zugewiesene Prüfungspersonal wird auf Antrag des Präsidenten, auf Vorschlag des zuständigen Referatsleiters und mit Zustimmung des zugehörigen Ministers bestimmt.
Die Treasury- und Finanzexperten, Sachverständigenassistenten und Prüfungsmitarbeiter sind berechtigt, Informationen und Unterlagen anzufordern, Untersuchungen durchzuführen und alle Prüfungen durchzuführen, die im Rahmen ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Um den internationalen Informationsaustausch sicherzustellen, ist der Vorsitzende von MASAK befugt, Absichtserklärungen mit ähnlichen Institutionen im Ausland zu unterzeichnen, die keine internationalen Vereinbarungen darstellen.
Bei Bedarf können Repräsentanzbüros in Provinzen eingerichtet werden, die für den Aufgabenbereich des Präsidiums als notwendig erachtet werden, und dies erfordert die Zustimmung des zuständigen Ministers.