LUKOIL legt Berufung gegen Entscheidung des Wettbewerbsausschusses ein
LUKOIL Overseas Supply and Trading Ltd. plant Berufung gegen Entscheidung des Ausschusses für Wettbewerbsförderung und Verbraucherschutz
Die LUKOIL Overseas Supply and Trading Ltd. hat angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung des Ausschusses für Wettbewerbsförderung und Verbraucherschutz einzulegen, die Mitte Juli bekannt gegeben wurde, teilte die Pressestelle des Unternehmens Kun.uz mit.
In einer Erklärung des Unternehmens heißt es, dass LUKOIL mit den Argumenten und Schlussfolgerungen des Komitees nicht einverstanden ist, da sie im Widerspruch zur Antimonopolgesetzgebung der Republik Usbekistan stehen. Daher werde gegen die Entscheidung des Komitees gemäß dem etablierten Rechtsverfahren Berufung eingelegt.
Zuvor hatte das Komitee LUKOIL der Preismanipulation für schuldig befunden. Eine Sonderkommission des Komitees stellte fest, dass LUKOIL gegen das usbekische Gesetz „Über den Wettbewerb“ und die Bestimmungen des Ministerkabinetts „Über das Verfahren für den Verkauf hochliquider und/oder Monopolgüter im Börsenhandel“ verstoßen habe.
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weiterhin entwickelt und entschieden wird.