
LAST MINUTE NACHRICHTEN: Veröffentlicht im Amtsblatt | Gebrauchtfahrzeuge nicht für null Euro verkauft – Neues aus der Last-Minute-Wirtschaft

Eine neue Ära im Gebrauchtwagenverkauf
Aktuelle Nachrichten! Eine neue Ära im Gebrauchtwagenverkauf hat begonnen. Gemäß einer Entscheidung, die im Amtsblatt mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlicht wurde, ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, den Preis von Gebrauchtfahrzeugen höher als den Nulllistenpreis festzulegen.
In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden folgende Aussagen aufgenommen: „Die Vermarktung von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt, gilt im Sinne der Anwendung dieses Artikels als Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen.“ Dies bedeutet, dass die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen durch Werbung zu einem Preis, der über dem aktuellen Verkaufspreis des Herstellers oder Händlers liegt, bis zum 1. Januar 2024 nicht möglich ist.
Natürliche oder juristische Personen, die Anzeigen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen vermitteln, sind verpflichtet, diejenigen, die Anzeigen aufgeben, welche im Widerspruch zu Absatz 2 stehen, vor der Veröffentlichung der Anzeige zu warnen und dem Ministerium alle Informationen über Anzeigen zu übermitteln, die im Widerspruch zu den oben genannten Bestimmungen stehen. Die Werbetreibenden müssen den Anforderungen des Ministeriums entsprechen. Die Warnpflicht umfasst die aktuellen Verkaufspreisinformationen, die der Hersteller oder Vertreiber des Fahrzeugs dem Inserenten empfiehlt, sowie den Hinweis, dass der ausgeschriebene Preis einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellt.
Gemäß Absatz 2 ist das Ministerium berechtigt, die Klasse, Marke, den Typ, das Modelljahr und im Falle des Hinzufügens von Zubehör und/oder Ausrüstung den Höchstbetrag und/oder den Höchstsatz festzulegen, der zum vom Hersteller oder Händler empfohlenen Verkaufspreis hinzugefügt werden kann.
Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Gebrauchtwagenverkauf und hat das Ziel, den Markt fairer und transparenter für Käufer und Verkäufer zu gestalten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Beteiligten an die neuen Bestimmungen halten und den Nulllistenpreis als Höchstgrenze für den Verkaufspreis von Gebrauchtfahrzeugen beachten.






