
Längere Bestrafung für Personen, die äußerst gefährliche Verbrechen begangen haben

Strafgesetzbuch: Milde Strafen für besonders gefährliche Rückfällige verboten
Der Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuches wurde in Diskussion gebracht.
Nach dem Projekt gilt Rückfall als eine der gefährlichsten Formen von Straftaten, da Personen mit dem Status besonders gefährlicher Rückfälle negative Auswirkungen auf Minderjährige haben können, die oft leicht beeinflussbar sind. Das Strafgesetzbuch verbietet daher die Verhängung einer milderen Strafe als der Mindeststrafe oder einer anderen milderen Form der Bestrafung für besonders gefährliche Rückfällige.
Insbesondere wurde Paragraph 57 des Strafgesetzbuches um Absatz 4 ergänzt, der eine mildere Strafe vorsieht, wonach die Bestimmungen des Artikels nicht auf besonders gefährliche Rückfällige angewendet werden.
Der Diskussionsprozess des Gesetzentwurfs wird bis zum 27. Oktober fortgesetzt.