
Kritik am Gesetzentwurf zur Kreativwirtschaft und Forderung nach Verzögerung

Vertreter der Kreativwirtschaft fordern weitere Konsultationen für das Gesetz „Über die Kreativwirtschaft“
Die Stiftung für die Entwicklung von Kultur und Kunst beim Ministerkabinett hat den Gesetzentwurf „Über die Kreativwirtschaft“ zur Diskussion vorgelegt. Kommentare und Vorschläge werden bis zum 27. Juli auf dem Portal regulation.gov.uz entgegengenommen.
Der Gesetzentwurf führt eine Klassifizierung der Kreativwirtschaft ein. Diese umfasst bildende und darstellende Künste, audiovisuelle Künste, Fernseh- und Rundfunkübertragungen, Design, Mode, Verlagswesen, Tourismus, Sport und digitale Technologien.
Die digitale Technologie-Kategorie umfasst Softwareentwicklung, Produkte auf Basis von künstlicher Intelligenz, die Erstellung von Handy- und Computerspielen sowie die Programmierung im Bereich Multimedia und Design (Grafikdesign, 3D-Grafik usw.).
Die staatliche Unterstützung für die Kreativwirtschaft umfasst Steuererleichterungen, Zuschüsse, Infrastrukturunterstützung, Bildungsprogramme, Beschleuniger und Informationsunterstützung.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung eines Registers der Unternehmen der Kreativwirtschaft vor, das die Organisation von Informationen sowie die Bereitstellung staatlicher Leistungen und Unterstützung ermöglichen soll.
Mehrere Vertreter der Kreativwirtschaft haben Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs eingereicht. Kommentatoren betonen die Notwendigkeit spezifischer Fördermaßnahmen wie Pitch-Wettbewerbe, Stipendien und Wettbewerbe, um Urhebern und Projekten tatsächliche finanzielle Hilfe zu bieten.
„Der Entwurf ist oberflächlich und berücksichtigt nicht die aktuelle Situation der Kreativwirtschaft Usbekistans“, stellen Branchenvertreter fest.
Die Diskussionsteilnehmer fordern, die Beratung dieser Gesetzesfassung zu verschieben und zusätzliche Konsultationen mit Marktvertretern durchzuführen.