
Kirgisistan stoppt Fleischexporte nach Usbekistan aufgrund hoher Nachfrage

Kirgisistan hat ein vorübergehendes Verbot von Fleischexporten verhängt, was vor allem auf einen erheblichen Anstieg der Lieferungen nach Usbekistan und Tadschikistan zurückzuführen ist, der zu einem starken Anstieg der Inlandspreise geführt hat.
Laut einem Bericht von Akchabar löste im September 2024 ein plötzlicher Anstieg der Fleischpreise auf den kirgisischen Märkten sowohl bei Verbrauchern als auch bei Regierungsbeamten Besorgnis aus. Daten des Nationalen Statistikausschusses Kirgisistans zeigen, dass der Preis für Rindfleisch zwischen August und September 2024 deutlich gestiegen ist. Im August betrug der durchschnittliche Preis für Rindfleisch 570,23 kirgisische Som pro Kilogramm und stieg im September auf 608,77 kirgisische Som.
Der kirgisische Antimonopoldienst führte den Preisanstieg zunächst auf die Hochzeitssaison und einen Mangel an Tierfutter im September zurück. Später stellte sich jedoch heraus, dass ein erheblicher Anstieg der Fleischexporte nach Usbekistan und anschließend nach Tadschikistan eine wichtige Rolle für den Preisanstieg spielte.
„Große Fleischmengen werden nach Usbekistan exportiert, das die Waren dann nach Tadschikistan schickt. Als Reaktion darauf schlug das Landwirtschaftsministerium ein vorübergehendes Verbot der Fleischexporte vor“, sagte Syrgak Omorov, ein Vertreter des Antimonopoldienstes.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das letzte Woche verhängte vorübergehende Verbot von Fleischexporten inzwischen aufgehoben wurde. Die Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Antimonopoldienst trug zur Stabilisierung der Preise bei.
„Die Preise haben sich inzwischen stabilisiert, so dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf an staatlicher Regulierung besteht. Sollte sich die Situation ändern, werden wir dem Wirtschaftsministerium entsprechende Maßnahmen vorschlagen und entsprechende Maßnahmen ergreifen“, erklärte der Dienst.
Verbraucher, die mit unangemessenen Preiserhöhungen konfrontiert sind, werden gebeten, sich für Unterstützung an die regionalen Büros des Antimonopoldienstes zu wenden.






