
Kirgisistan setzt Arbeitsmigrationsquote für 2025 fest

Kirgisistan legt Arbeitsmigrationsquote für 2025 fest
Bischkek – Die kirgisische Nachrichtenagentur 24.kg berichtet, dass Kirgisistan eine Arbeitsmigrationsquote für das Jahr 2025 festgelegt hat.
Laut dem Informations- und Rechtsportal Toktom wurde zur Umsetzung des Gesetzes der Kirgisischen Republik „Über externe Arbeitsmigration“ eine Arbeitsmigrationsquote festgelegt. Der Beschluss des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik vom 20. Dezember 2024 Nr. 818-r legt die Höchstzahl an ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen fest, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in die Kirgisische Republik einreisen dürfen, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen und Regionen.
In der Hauptstadt Bischkek beträgt die Quote 12.850 Menschen, in der Stadt Osch sind es 845 Menschen und insgesamt dürfen 25.000 Menschen in die Republik einreisen, um dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.