
Kirgisen könnten als „Fachkräfte“ in Japan arbeiten.

Kirgisen können mit dem Status „Arbeitnehmer mit bestimmten Fähigkeiten“ in Japan arbeiten. Das berichtete das kirgisische Ministerium für Arbeit, soziale Sicherheit und Migration. Ein entsprechendes Memorandum wurde vom Minister Kudaibergen Bazarbaev mit den Ministerien für Justiz, Außenpolitik, Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie der Nationalen Polizeibehörde Japans unterzeichnet.
Das Memorandum regelt das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems für ausländische Arbeitskräfte mit dem Aufenthaltsstatus „Arbeitnehmer mit bestimmten Fähigkeiten“. Bisher konnten Bürger Kirgisistans nur in der Kategorie „technische Auszubildende“ in Japan arbeiten. Der Abschluss des Memorandums wird die Beziehungen zwischen Kirgisistan und Japan stärken und auf ein neues Entwicklungsniveau bringen, betonte das Arbeitsministerium.
Der Status „Arbeitnehmer mit bestimmten Fähigkeiten“ erhöht die Chancen für Kirgisen, legal eine Beschäftigung in Japan zu finden, so Kudaibergen Bazarbaev. Bisher wurden die Mitarbeiter bereits auf der Grundlage einer trilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arbeitsministerium, der IBS Professional Union of Japan und dem Institut für Japanstudien der Arabaev Kirgyz State University für die Arbeit in Japan ausgebildet.



