Kirgisisch

Kindesvergewaltigungsfälle nicht eingestellt wegen Versöhnung der Parteien

Das kirgisische Parlament hat in dritter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Möglichkeit einer Versöhnung der Parteien gemäß Artikel 154 Teil 1 des Strafgesetzbuches (Vergewaltigung) ausschließt, wenn das Opfer ein Kind ist. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Versöhnung der Parteien im Artikel 155 des Strafgesetzbuches (Gewalttaten sexueller Art) auszuschließen.

Die Entscheidung wurde getroffen, um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu stärken und sicherzustellen, dass Fälle von Kindesvergewaltigung nicht einfach durch eine Versöhnung der Parteien beigelegt werden können.

Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und sendet eine klare Botschaft an potenzielle Täter, dass solche Verbrechen nicht toleriert werden.

Quelle: 24.kg Nachrichtenagentur

[Artikel auf Deutsch verfügbar unter: https://24.kg/deutsch/295333/]

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