Kirgisisch

Kasachstan verhängt vorübergehendes Exportverbot für Diesel und Benzin

Das Energieministerium Kasachstans hat den Export von Erdölprodukten geregelt

Das Energieministerium der Republik Kasachstan hat zusammen mit dem Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitsausschusses, dem Finanzminister und dem Innenminister den Befehl geändert, den Export von Erdölprodukten außerhalb des Landes zu regeln. Dies berichtete Zakon.kz.

Gemäß dem Dokument wird ab dem 29. Januar 2025 ein vorübergehendes Verbot des Exports von Benzin, Dieselkraftstoff und bestimmten Arten von Erdölprodukten auf dem Straßenverkehrsweg eingeführt, einschließlich Lieferungen in Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU). Die Hauptbestimmungen des Befehls sind wie folgt:

Exportverbot mit Straßenverkehr
Die Beschränkungen gelten für Benzin, Dieselkraftstoff und einige andere Erdölprodukte.
Ausnahmen sind:
– Schmieröle;
– Kraftstoff in vom Fahrzeughersteller bereitgestellten Benzintanks;
– Flugzeugkraftstoff für Forschung und Entwicklung, Tests und industrielle Produktion (nach Genehmigung durch autorisierte Körperschaften);
– Erdölprodukte als humanitäre Hilfe durch Entscheidung der Regierung von Kasachstan (vom 29. September 2024 bis 29. März 2025) exportiert.

Einschränkungen des Schienenverkehrs
Es wird auch ein Exportverbot von Erdölprodukten per Bahn eingeführt, mit Ausnahme von:
– Nach genehmigten Lieferplänen exportiertem Benzin;
– Erdölprodukten als humanitäre Hilfe oder zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen (vom 1. Februar 2025 bis 29. März 2025).

Der Befehl tritt ab dem 29. Januar 2025 in Kraft.

Das kasachische Energieministerium erklärte, dass diese Maßnahmen ergriffen wurden, um einen Mangel an Kraftstoff und Schmieröl auf dem Inlandsmarkt des Landes zu vermeiden.

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