Kasachstan erleichtert Regulierungen für ausländische Banken
ASTANA – Kasachstan plant, Gesetzesänderungen zur Entwicklung des Finanzmarkts und zum Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen einzuführen, um ausländische Finanzinstitute anzuziehen und den Wettbewerb im Bankensektor zu erhöhen, sagte Madina Abylkassymova, Vorsitzende der Agentur für Regulierung und Entwicklung des Finanzmarkts, während einer Plenarsitzung im Mazhilis, dem Unterhaus des kasachischen Parlaments.
Der neue Gesetzentwurf reduziert die Anforderungen an das Vermögen einer ausländischen Bank von 20 Milliarden US-Dollar auf 10 Milliarden US-Dollar. Laut Kazinform wird die Liste der zulässigen Aktivitäten auch dadurch erweitert, dass Filialen Geldwechsel durchführen, als Transferagenten fungieren und Zahlungskarten ausstellen können.
Laut Abylkassymova würde der Eintritt internationaler Banken in den kasachischen Markt zu einem verstärkten Wettbewerb um Kunden, niedrigeren Kreditzinsen und höheren Auslandsinvestitionen führen.
„Bei den Zinssätzen erwarten wir einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Banken, die verschiedene Bankdienstleistungen anbieten. Der Leitzins oder die Inflationsrate des Landes ist offensichtlich ein wichtiges Thema. Erstens basieren Kredite, die in Tenge vergeben werden, auf dem Basiszinssatz der Nationalbank. Werden Kredite jedoch in Fremdwährung vergeben, wird ihnen der Basiszinssatz eines ausländischen Staates zugrunde gelegt. Es wird mehr Wettbewerb um Kunden geben und wir gehen davon aus, dass die Kreditzinsen definitiv niedriger sein werden“, sagte Abylkassymova.
Sie betonte außerdem, dass mit neuen Akteuren eine Zunahme der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen zu erwarten sei. Fast alle internationalen Banken in Kasachstan vergeben Kredite an kleine und mittlere Unternehmen und machen fast 80 % ihres Kreditportfolios aus.
Nach Angaben des Fernsehsenders Khabar erwogen die Mazhilis-Abgeordneten auch Änderungen, die sich auf den Schutz der Verbraucher von Finanzdienstleistungen auswirken würden. Für sozial schwache Bevölkerungsgruppen ist ein dreimonatiger Kreditaufschub und sogar eine Reduzierung der monatlichen Raten um 50 % vorgesehen. Privatpersonen müssen für die vorzeitige Rückzahlung eines Bankdarlehens keine Strafe zahlen. Darüber hinaus werden die internen Richtlinien der Banken Standards zur Gewährleistung eines barrierefreien Umfelds für Menschen mit Behinderungen enthalten.