Zypern

„Kandidatur-Bewerbungsschluss am 31. Mai“

YSK gibt Frist für Einreichung von Kandidaturen bekannt

Der Oberste Wahlvorstand (YSK) hat bekannt gegeben, dass bis zum Ende des Arbeitstages am Mittwoch, dem 31. Mai, beim zuständigen Bezirkswahlvorstand die Kandidatur für die Mitgliedschaft im Parlament und für die Mitgliedschaft von Mukhtar und dem Ältestenrat im Parlament und auf lokaler Ebene eingereicht werden müssen. Am 25. Juni finden vorläufige Wahlen zu den Organisationsorganen statt.

In seinen Ankündigungen teilte YSK Informationen mit, dass die Zwischenwahlen zum Parlament und zu lokalen Organisationsgremien am 25. Juni stattfinden sollen.

Um für das Amt des Stellvertreters und die Mitgliedschaft im Vorsitzenden und im Ältestenrat zu kandidieren, müssen die politischen Parteien gemäß dem Wahl- und Referendumsgesetz Nr. 5/1976 eine vom Kandidaten einzuholende Erklärung vorlegen. Diese Erklärung muss beinhalten, dass die Verfassung und das Wahl- und Referendumsgesetz Nr. 5/1976 die für eine Kandidatur erforderlichen Bedingungen und Qualifikationen erfüllen und dass eine Parteinominierung akzeptiert wird.

Unabhängige Kandidaten hingegen müssen zusammen mit einem Schreiben beim Bezirkswahlausschuss ein Bewerbungsformular einreichen, in dem sie bestätigen, dass sie über die in der Verfassung und im Gesetz geforderten Bedingungen und Qualifikationen für eine Kandidatur verfügen.

Zusammen mit der Bewerbung müssen unabhängige Kandidaten ein Polizeicharakterdokument, das Dokument des Häuptlings, aus dem hervorgeht, dass sie vor dem Wahltag, dem 25. Juni 2023, mindestens drei Jahre lang ihren ständigen Wohnsitz in der Türkischen Republik Nordzypern hatten, und ihren TRNC-Personalausweis oder dessen Fotokopie vorlegen. Männliche Kandidaten müssen auch nachweisen, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht haben oder davon befreit wurden.

Die Kandidaten werden vorläufig am Donnerstag, 1. Juni, bekannt gegeben. Kandidaten, die nicht alle erforderlichen Unterlagen einreichen, können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber sollten auch Artikel 68 der Verfassung und Artikel 9 des Wahl- und Referendumsgesetzes Nr. berücksichtigen.

Die Kandidaten haben auch die Möglichkeit, ihre Vor- und Nachnamen anzugeben, die auf ihrem Personalausweis stehen und welche im Stimmzettel enthalten sein sollen.

Die Kandidaten werden vorläufig in der Abendnachrichtensendung im Fernsehen und Radio am Donnerstag, 1. Juni 2023, bekannt gegeben.

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