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Investitionsministerium plant Erhöhung der Recyclinggebühr für importierte Elektrofahrzeuge
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Ein Beamter des Investitionsministeriums für Industrie und Handel in Usbekistan hat die kürzliche Erhöhung der Recyclinggebühr für importierte Elektrofahrzeuge kommentiert, während alle lokal produzierten Elektrofahrzeuge und Hybride weiterhin ausgenommen sind. Das Ziel besteht darin, die steigende Nachfrage nach elektrischen und hybriden Fahrzeugen mit lokal hergestellten „grünen“ Technologieoptionen zu befriedigen.
Inomjon Abdurakhmonov, Leiter des Außenhandels im Ministerium, erklärte, dass die Recyclinggebühr ein Instrument zur Regulierung des Außenhandels sein kann, um die Umwelt zu schützen, die Sicherheit zu gewährleisten, die Gesundheit der Bürger zu schützen und die schädlichen Auswirkungen von Fahrzeugen zu verhindern, die ihren Verbrauchswert verloren haben.
Abdurakhmonov betonte, dass bis zum 1. Januar 2030 alle in Usbekistan hergestellten Elektrofahrzeuge und Hybride von der Recyclinggebühr ausgenommen sind. Diese Entscheidung zielt darauf ab, den Verbrauchern lokal hergestellte Fahrzeuge auf Basis von „grünen“ Technologien anzubieten, um der steigenden Nachfrage nach elektrischen und hybriden Fahrzeugen gerecht zu werden.
Er wies darauf hin, dass bedeutende Investitionen und mindestens 10 bis 15 Jahre erforderlich sind, um eine umfassende Infrastruktur für das Recycling von Abfällen und die sekundäre Verarbeitung von Automobilkomponenten, insbesondere Batterien, einzurichten.
Abdurakhmonov ist der Ansicht, dass die Erhöhung der Recyclinggebühr für Elektrofahrzeuge in Usbekistan sowie Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen zur Entwicklung von Recycling- und Abfallverarbeitungseinrichtungen im Land beitragen werden.
Früher wurde berichtet, dass die Recyclinggebühr für Elektrofahrzeuge in Usbekistan eingeführt wurde. Ab dem 1. Mai 2025 kann die Gebühr je nach Herstellungsjahr bis zu 78,5 Millionen UZS betragen.