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In Kraft getreten: Dumping-Maßnahmen gegen Importe aus drei Ländern – Neuigkeiten aus letzter Minute der Wirtschaft

Neue Maßnahmen zur Verhinderung von unfairem Wettbewerb bei Importen in Deutschland in Kraft getreten

Die vom Ministerium für Handel vorbereiteten Mitteilungen zur Verhinderung von unfairem Wettbewerb bei Importen sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Dementsprechend wurde die abschließende Überprüfungsuntersuchung, die von der Generaldirektion für Importe eingeleitet und von der Generaldirektion für Importe durchgeführt wurde, in Bezug auf den Import von Natriumpercarbonaten aus Deutschland und Schweden sowie farbloses Flachglas, das als „andere“ Waren aus Russland stammt, abgeschlossen.

Als Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass Dumping und Schäden wahrscheinlich weiterhin auftreten oder erneut auftreten, wenn die aktuelle Maßnahme aufgehoben wird.

DESKTOP-MASSNAHMEN

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, strenge Maßnahmen gegen Dumping in Höhe von 5 und 12 Prozent des CIF-Werts für Produkte aus Deutschland und 12 Prozent für Produkte aus Schweden zu ergreifen.

Strenge Antidumping-Maßnahmen werden auf farbloses Flachglas aus Russland je nach Art mit einem Satz von 8 bis 10 Prozent angewendet.

Diese Maßnahmen werden nach 5 Jahren ab dem Inkrafttreten aufgehoben. Wenn vor Ablauf der Maßnahmen eine abschließende Überprüfungsuntersuchung eingeleitet wird, bleibt die Praxis bis zum Abschluss der Untersuchung in Kraft.

WAS IST EINE DÄMPFUNGSMASSE?

Eine Dämpfungsmaßnahme ist eine Maßnahme, die ergriffen wird, um den Schaden zu beseitigen, der durch Importe verursacht wird, die auf dem inländischen Produktionszweig unfairen Wettbewerb verursachen.

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