
HSK-Mitgliedschaft: Bewerbungsverfahren beim Vorsitz der Großen Türkischen Nationalversammlung gestartet

Neues Mitglied der HSK wird aus dem Kreis der Fakultätsmitglieder gewählt
Die Große Türkische Nationalversammlung hat angekündigt, dass ein Mitglied der HSK aus dem Kreis der Fakultätsmitglieder gewählt wird, die in den Rechtszweigen der Hochschuleinrichtungen tätig sind und deren Qualifikationen im Gesetz festgelegt sind.
Kandidaten, die die Bedingungen für die HSK-Mitgliedschaft erfüllen, können sich bis Freitag, den 12. Januar, um 17.00 Uhr persönlich oder per Post beim Vorsitz der Großen Türkischen Nationalversammlung bewerben.
Wahlverfahren in der Versammlung
Das Präsidium der Großen Türkischen Nationalversammlung wird die Anträge an die Gemeinsame Kommission weiterleiten, die aus Mitgliedern der Verfassungs- und Justizkommission besteht.
Die Gemeinsame Kommission nominiert drei Kandidaten für eine Mitgliedschaft mit einer Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder. Kann das Kandidatenfindungsverfahren im ersten Wahlgang nicht abgeschlossen werden, wird im zweiten Wahlgang eine Drei-Fünftel-Mehrheit der Gesamtmitgliederzahl angestrebt.
Die Generalversammlung der Großen Türkischen Nationalversammlung wird die Wahl unter Einhaltung der gleichen Verfahren und des gleichen Quorums abschließen.
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